Illustration eines Freistellungsauftrags mit Balkendiagramm und Sparer-Pauschbetrag-Grenze für ETF-Anleger

Freistellungsauftrag für ETFs: So nutzt du den Sparer-Pauschbetrag

Der Freistellungsauftrag für ETFs erlaubt dir, Kapitalerträge bis zu einem Jahresbetrag von 1.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.000 Euro (Ehepaare/eingetragene Lebenspartnerschaften) steuerfrei zu vereinnahmen. Gibst du keinen Freistellungsauftrag bei deiner Depotbank ab, behält sie automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag ein, und das schon ab dem ersten Euro Ertrag. Das lässt sich mit einem einfachen Schritt … Weiterlesen