ETF verkaufen und Steuern zahlen: So berechnest du deinen Gewinn

Wer einen ETF verkauft und dabei Gewinn erzielt, zahlt in Deutschland Kapitalertragsteuer. Der Steuersatz beträgt pauschal 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf, also effektiv 26,375 Prozent. Kirchensteuer kommt je nach Konfession hinzu. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Einzelperson) bleibt steuerfrei. Den Rest zieht die depotführende Bank automatisch ab.

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Was beim ETF-Verkauf steuerlich zählt

Beim Verkauf eines ETF entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn, sobald der Verkaufspreis über dem Einstandspreis liegt. Diese Differenz nennt sich Veräußerungsgewinn. Verluste aus anderen Kapitalanlagen lassen sich damit grundsätzlich verrechnen, ausgenommen insbesondere Verluste aus Einzelaktienverkäufen, die nur mit Gewinnen aus Einzelaktienverkäufen verrechnet werden dürfen.

Seit der Investmentsteuerreform 2018 gilt für viele ETF die sogenannte Vorabpauschale. Sie besteuert einen fiktiven Mindestgewinn jedes Jahr, selbst wenn du nichts verkaufst. Beim tatsächlichen Verkauf wird die bereits gezahlte Vorabpauschale auf den Gewinn angerechnet, damit du nicht doppelt zahlst. Das klingt kompliziert, läuft aber bei einer Inlandsbank im Hintergrund automatisch ab.

Wichtig ist auch die Teilfreistellung. Bei Aktien-ETF bleiben 30 Prozent des Gewinns steuerfrei. Bei Misch-ETF sind es 15 Prozent, bei Immobilien-ETF 60 Prozent. Das reduziert die effektive Steuerlast spürbar.

ETF-Gewinn berechnen: Schritt für Schritt

Die Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns folgt einem klaren Schema. Wer es einmal verstanden hat, kann jeden Verkauf selbst nachvollziehen.

Schritt 1: Veräußerungsgewinn ermitteln
Verkaufspreis minus Kaufpreis minus Transaktionskosten ergibt den Rohgewinn. Kauft du 50 Anteile eines Rohstoff-ETF zu je 80 Euro und verkaufst sie später zu je 110 Euro, ist der Rohgewinn 1.500 Euro (50 × 30 Euro Differenz).

Schritt 2: Vorabpauschalen abziehen
Hast du in den Vorjahren Vorabpauschale gezahlt, mindert sie den steuerpflichtigen Betrag. Deine Bank weist das aus.

Schritt 3: Teilfreistellung anwenden
Bei einem Aktien-ETF bleiben 30 Prozent des Gewinns steuerfrei. Aus 1.500 Euro Rohgewinn werden 1.050 Euro steuerpflichtig.

Schritt 4: Sparerpauschbetrag abziehen
Sofern der Freistellungsauftrag noch nicht aufgebraucht ist, ziehst du den verbleibenden Freibetrag ab. Bei 1.000 Euro Freibetrag (Einzelperson, Stand 2026) und 1.050 Euro steuerpflichtigem Betrag bleiben 50 Euro, auf die Steuern anfallen.

Schritt 5: Steuer berechnen
50 Euro × 26,375 Prozent ergibt eine Steuer von rund 13,19 Euro. Diesen Betrag zieht die depotführende Bank automatisch ab und führt ihn ans Finanzamt ab.

Praxis-Szenario: Rohstoff-ETF nach drei Jahren verkaufen

Ein typisches Szenario aus der Praxis: Du hast im Jahr 2023 einen Rohstoff-ETF mit Fokus auf Industriemetalle gekauft, 3.000 Euro eingesetzt und 2026 bei einem Depotwert von 4.200 Euro verkauft. Der Rohgewinn beträgt 1.200 Euro.

Die 30-prozentige Teilfreistellung gilt für diesen ETF nur, wenn er steuerlich als Aktienfonds qualifiziert und gemäß seinen Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 Prozent seines Aktivvermögens in Kapitalbeteiligungen anlegt. Steuerpflichtig sind also 840 Euro. Du hast einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro gestellt und bisher 400 Euro davon genutzt. Verbleibender Freibetrag: 600 Euro. Steuerpflichtig nach Abzug: 240 Euro.

Die Kapitalertragsteuer beträgt 240 × 26,375 Prozent, also rund 63,30 Euro. Deine Bank bucht diesen Betrag direkt ab. Auf deinem Konto landen 4.136,70 Euro netto. Kein Aufwand für dich, keine Steuererklärung nötig, weil die Abgeltungsteuer bereits einbehalten wurde.

Erfahrungsgemäß unterschätzen viele Anleger die Wirkung der Teilfreistellung. Sie senkt die effektive Steuerlast bei Aktien-ETF von 26,375 auf rund 18,46 Prozent bezogen auf den Rohgewinn. Das ist ein echter Vorteil gegenüber anderen Kapitalanlagen ohne diese Regelung.

Freistellungsauftrag und Verlustverrechnungstopf richtig nutzen

Der Freistellungsauftrag ist das einfachste Instrument, um Steuern legal zu sparen. Er beträgt 1.000 Euro pro Person (2026), bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren 2.000 Euro. Du stellst ihn bei deiner Bank und gibst an, wie viel davon du ihr zuweist, wenn du mehrere Depots hast.

Bewährt hat sich, den Freibetrag auf die Bank zu konzentrieren, bei der du die meisten Kapitalerträge erwartest. Wer Depots bei zwei oder drei Anbietern unterhält, sollte die Aufteilung einmal jährlich überprüfen.

Verluste aus ETF-Verkäufen landen im sogenannten Verlustverrechnungstopf der Bank. Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Verluste aus sonstigen Kapitalanlagen, darunter fallen die meisten ETF, verrechnet die Bank automatisch mit anderen Kapitalerträgen. Wer Depots bei mehreren Banken führt, muss Verluste per Verlustbescheinigung in der Steuererklärung geltend machen, da die Töpfe nicht automatisch bankübergreifend ausgeglichen werden.

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Kapitalertragsteuer bei ausländischen ETF und Thesaurierern

Ausschüttende ETF überweisen Dividenden und Zinserträge direkt auf dein Konto. Die Bank versteuert diese Ausschüttungen sofort. Bei thesaurierenden ETF, also solchen, die Erträge intern wieder anlegen, fällt stattdessen die Vorabpauschale an.

Für die Vorabpauschale wird zunächst der Fondswert zu Jahresbeginn mit 70 Prozent des vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Basiszinses multipliziert; der Basisertrag wird auf die Wertsteigerung zuzüglich Ausschüttungen begrenzt und anschließend um die Ausschüttungen vermindert. Für das Anlagejahr 2026 liegt der Basiszins bei 3,20 Prozent; die zugehörige Vorabpauschale gilt am 4. Januar 2027 als zugeflossen. Bei einem ganzjährig gehaltenen thesaurierenden Rohstoff-ETF mit einem Wert von 10.000 Euro zu Jahresbeginn beträgt der Basisertrag für 2026 vor Teilfreistellung 224 Euro, sofern die Wertsteigerung mindestens diesen Betrag erreicht. Nach 30-prozentiger Teilfreistellung (Aktien-ETF) sind 160,30 Euro steuerpflichtig. Die tatsächliche Steuer beläuft sich dann auf rund 42 Euro, die deine Bank im Januar vom Verrechnungskonto abbucht.

Kritisch zu sehen ist, dass du bei einem reinen Rohstoff-ETF, der keine Dividenden ausschüttet und als Sonstiger Fonds gilt, keine Teilfreistellung erhältst. Hier greift die volle Besteuerung ohne Abzug. Das solltest du bei der Produktauswahl berücksichtigen.

ETF-Verkauf in der Steuererklärung: Wann musst du selbst aktiv werden?

In den meisten Fällen ist nichts weiter zu tun. Inländische Depotbanken führen die Abgeltungsteuer automatisch ab. Die Abgeltungsteuer hat abgeltende Wirkung, du musst Kapitalerträge also grundsätzlich nicht in der Steuererklärung angeben.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Wer Verluste bankübergreifend verrechnen möchte, trägt diese in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung ein. Wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, kannst du deine Kapitalerträge freiwillig angeben und die Günstigerprüfung beantragen. In diesem Fall kann die sogenannte Günstigerprüfung dazu führen, dass das Finanzamt die Kapitalerträge zum niedrigeren persönlichen Satz besteuert und die Differenz erstattet.

Wer ETF über eine ausländische Depotbank hält, muss Kapitalerträge selbst erklären, da keine automatische Steuerabführung erfolgt. Das betrifft in der Praxis vor allem Anleger mit Depots in Österreich, Luxemburg oder bei spezialisierten Brokern außerhalb der EU.

Typische Fehler beim ETF-Verkauf und wie du sie vermeidest

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Anleger ihren Freistellungsauftrag nicht oder falsch verteilt haben. Das Ergebnis: Die Bank führt Steuern ab, obwohl der Freibetrag noch Spielraum hätte. Prüfe deinen Freistellungsauftrag einmal jährlich, am besten im Oktober oder November.

Ein weiterer Klassiker: ETF-Anteile aus einem Sparplan stammen aus unterschiedlichen Kaufzeitpunkten zu unterschiedlichen Kursen. Für die Steuerberechnung verwendet die Bank bei sammelverwahrten ETF-Anteilen die Anschaffungskosten der zuerst gekauften und steuerlich als zuerst verkauft geltenden Anteile. Das nennt sich FIFO-Methode und ist in Deutschland für die steuerliche Gewinnermittlung bei sammelverwahrten Fondsanteilen gesetzlich vorgeschrieben.

Wer einen ETF-Sparplan über Jahre betreibt und dann einen Teil der Anteile verkauft, kann nicht selbst entscheiden, welche Anteile zuerst verkauft werden. Die Bank verkauft immer die ältesten Anteile zuerst (First in, first out). Das kann steuerlich je nach Kursentwicklung vorteilhaft oder nachteilig sein.

Steuerliche Unterschiede zwischen ETF-Typen auf einen Blick

ETF-Typ Teilfreistellung Effektiver Steuersatz auf Rohgewinn
Aktien-ETF (mind. 51 % Aktienquote) 30 % ca. 18,46 %
Misch-ETF (mind. 25 % Aktienquote) 15 % ca. 22,42 %
Immobilien-ETF (mind. 51 % Immobilienquote) 60 % ca. 10,55 %
Rohstoff-ETF (ohne Aktienstruktur) 0 % ca. 26,375 %

Die Teilfreistellung gilt nur, wenn der ETF die gesetzliche Mindestaktienquote dauerhaft hält. Das geht aus dem Verkaufsprospekt hervor. Bei Rohstoff-ETF, die physisch in Edelmetalle oder Terminkontrakte investieren, entfällt die Teilfreistellung vollständig.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer beim ETF-Verkauf?

Der Steuersatz beträgt 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf, effektiv 26,375 Prozent. Bei Aktien-ETF reduziert die 30-prozentige Teilfreistellung die effektive Last auf rund 18,46 Prozent.

Muss ich ETF-Gewinne in der Steuererklärung angeben?

In der Regel nicht. Inländische Banken führen die Abgeltungsteuer automatisch ab. Ausnahmen gelten bei ausländischen Depots, bankübergreifenden Verlustverrechnungen oder wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt.

Was ist die Teilfreistellung bei ETF?

Die Teilfreistellung stellt einen Teil des Gewinns steuerfrei: 30 Prozent bei Aktien-ETF, 15 Prozent bei Misch-ETF und 60 Prozent bei Immobilien-ETF. Sie senkt die effektive Steuerlast erheblich.

Was passiert mit dem Sparerpauschbetrag beim ETF-Verkauf?

Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 Euro (Einzelperson, 2026). Bis zu dieser Höhe bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Du richtest dafür einen Freistellungsauftrag bei deiner Depotbank ein.

Wie funktioniert die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETF?

Die Vorabpauschale besteuert einen fiktiven Mindestgewinn jährlich, auch ohne Verkauf. Beim späteren Verkauf wird sie angerechnet, damit keine Doppelbesteuerung entsteht. Die Bank führt das automatisch durch.

Können ETF-Verluste mit Gewinnen verrechnet werden?

Ja. Die Bank verrechnet Verluste aus ETF-Verkäufen automatisch mit anderen Kapitalerträgen im gleichen Depot. Bankübergreifend funktioniert das nur über eine Verlustbescheinigung in der Steuererklärung.

Die Redaktion von rohstoff-geldanlagen.de berichtet seit 2019 über Edelmetalle, Rohstoff-ETFs und alternative Anlagestrategien. Unser Fokus liegt auf verständlichen Analysen für Privatanleger im deutschsprachigen Raum. Wir beschäftigen uns mit den Themen Edelmetalle, Rohstoffinvestitionen und Vermögensschutz. Alle Informationen werden regelmäßig aktualisiert.
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