Ausschüttende und thesaurierende ETFs werden in Deutschland steuerlich nahezu gleich behandelt. Durch die Investmentsteuerreform 2018 und die sogenannte Vorabpauschale gilt für beide Typen: Kapitalertragssteuer plus Solidaritätszuschlag fällt an. Ein klarer steuerlicher Vorteil eines Typs existiert nicht mehr pauschal. Welcher Typ für dich besser passt, hängt von deinem Sparerfreibetrag und deiner Anlagestrategie ab.
Ausschüttend oder thesaurierend: Was unterscheidet die beiden ETF-Typen?
Ein ausschüttender ETF bezeichnet einen Fondstyp, der Dividenden und Zinserträge regelmäßig an die Anleger auszahlt. Ein thesaurierender ETF reinvestiert diese Erträge dagegen automatisch im Fonds. Das klingt nach einem großen Unterschied, steuerlich ist er in Deutschland seit 2018 kleiner als viele denken.
Vor der Investmentsteuerreform 2018 war die Lage komplizierter: Bei bestimmten ausländischen thesaurierenden ETFs waren früher stärkere Steuerstundungseffekte möglich; auch heute kann ein Teil der Besteuerung bis zum Verkauf aufgeschoben werden. Das Gesetz hat die Behandlung vereinheitlicht. Beide Typen unterliegen heute der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, was effektiv rund 26,375 Prozent ergibt. Kirchensteuer kommt gegebenenfalls hinzu.
Die Vorabpauschale: Das steuerliche Kernthema bei thesaurierenden ETFs
Die Vorabpauschale ist die entscheidende Stellschraube im Steuervergleich. Sie ist eine fiktive Mindestrendite, die das Finanzamt jedes Jahr auf thesaurierende ETFs ansetzt, auch wenn du nichts ausgeschüttet bekommst. Der Basisertrag entspricht dem Fondswert zu Jahresbeginn multipliziert mit 70 Prozent des Basiszinses; Wertentwicklung und Ausschüttungen begrenzen die daraus ermittelte Vorabpauschale.
Konkret: Für das Jahr 2025 lag der Basiszins bei etwa 2,53 Prozent. Bei einem ETF-Depotbestand von 20.000 Euro zum Jahresanfang ergibt das eine Vorabpauschale von höchstens 354,20 Euro, deren steuerpflichtigen Anteil du bei ausgeschöpftem Freibetrag mit 26,375 Prozent versteuerst. Das sind ohne Teilfreistellung höchstens 93,42 Euro Steuerlast, bei einem Aktienfonds höchstens 65,39 Euro, obwohl du keine Auszahlung erhalten hast. Dein Broker zieht diesen Betrag üblicherweise im Januar des Folgejahres vom Verrechnungskonto ab.
Wichtig dabei: Die Vorabpauschale fällt nur an, wenn der ETF tatsächlich eine positive Wertentwicklung hatte. Hat dein ETF im Vorjahr Verluste gemacht, entfällt sie. Außerdem wird sie beim späteren Verkauf angerechnet, du zahlst also keine Doppelsteuer.
Bei ausschüttenden ETFs läuft es anders. Du erhältst die Erträge direkt aufs Konto und zahlst sofort Abgeltungsteuer auf die Ausschüttung. Die Vorabpauschale fällt in der Regel geringer aus, weil die bereits besteuerten Ausschüttungen angerechnet werden.
Sparerfreibetrag sinnvoll nutzen: Wo ausschüttende ETFs punkten
Der Sparerpauschbetrag liegt seit 2023 bei 1.000 Euro pro Person, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren bei 2.000 Euro. Hier zeigt sich in der Praxis ein echter Unterschied zwischen den ETF-Typen.
Wer seinen Freibetrag noch nicht ausgeschöpft hat, profitiert mit ausschüttenden ETFs davon, dass die Ausschüttungen automatisch gegen den Freibetrag verrechnet werden, sofern du einen Freistellungsauftrag bei deinem Broker hinterlegt hast. Das passiert ohne dein Zutun. Bei thesaurierenden ETFs muss die Vorabpauschale ebenfalls gegen den Freibetrag verrechnet werden, was aber ebenfalls automatisch geschieht, solange ein Freistellungsauftrag vorliegt.
In der Praxis zeigt sich: Wer jährliche Kapitalerträge unter 1.000 Euro hat, zahlt bei beiden ETF-Typen kaum oder keine Steuern. Der Unterschied wird erst relevant, wenn du regelmäßig über dem Freibetrag liegst.
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Steuerlicher Vergleich im direkten Überblick
Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen steuerlichen Unterschiede beider ETF-Typen auf einen Blick.
| Merkmal | Ausschüttender ETF | Thesaurierender ETF |
|---|---|---|
| Steuerpflichtiger Zeitpunkt | Bei jeder Ausschüttung | Jährlich via Vorabpauschale + bei Verkauf |
| Nutzung Sparerfreibetrag | Automatisch durch Ausschüttungen | Durch Vorabpauschale (geringerer Betrag) |
| Liquiditätsbedarf | Keine Extrakosten, Steuer aus Ausschüttung | Steuer auf Vorabpauschale aus Verrechnungskonto |
| Zinseszinseffekt | Geringfügig reduziert durch Ausschüttungssteuer | Minimal höher durch spätere Versteuerung |
| Steuerstundungseffekt | Keiner | Minimal durch Vorabpauschale-System |
| Teilfreistellung (Aktienfonds) | 30 Prozent steuerfrei | 30 Prozent steuerfrei |
Teilfreistellung: Der Gleichmacher bei Aktien-ETFs
Die Teilfreistellung bezeichnet den steuerfreien Anteil der Erträge aus Investmentfonds. Bei Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Bei Misch-ETFs sind es 15 Prozent, bei Immobilienfonds 60 Prozent und bei Auslands-Immobilienfonds 80 Prozent.
Diese Regelung gilt für beide ETF-Typen gleichermaßen. Sie ist ein direktes Ergebnis der Investmentsteuerreform 2018 und soll die Vorbelastung auf Fondsebene pauschal ausgleichen. Für die meisten Privatanleger mit einem weltweiten Aktien-ETF bedeutet das: Von 1.000 Euro Ertrag sind effektiv nur 700 Euro steuerpflichtig.
Praxis-Szenario: Zwei Anleger, ein Vergleich
Erfahrungsgemäß lässt sich der Unterschied am besten an einem konkreten Beispiel greifen. Nehmen wir zwei Anleger mit je 30.000 Euro in einem weltweiten Aktien-ETF, einer Wertsteigerung von 7 Prozent im Jahr und einem Basiszins von 2,53 Prozent für 2025.
Anleger A hält einen ausschüttenden ETF. Der ETF schüttet 1,5 Prozent Dividende aus, also 450 Euro. Nach Teilfreistellung von 30 Prozent sind 315 Euro steuerpflichtig. Bei einem ungenutzten Freibetrag von 1.000 Euro fällt keine Steuer an. Das Geld liegt direkt auf dem Konto.
Anleger B hält einen thesaurierenden ETF. Die Vorabpauschale berechnet sich: 30.000 Euro mal 0,7 (70 Prozent des Basiszinses) mal 2,53 Prozent ergibt etwa 532 Euro Vorabpauschale. Nach Teilfreistellung von 30 Prozent sind 372 Euro steuerpflichtig. Auch hier fällt bei ausreichendem Freibetrag keine Steuer an, aber der Broker bucht im Januar keinen Cash-Betrag aus, sondern verrechnet intern.
Das Ergebnis: Bei beiden entsteht keine Steuerlast, solange der Freibetrag ausreicht. Wer über dem Freibetrag liegt, zahlt bei thesaurierenden ETFs etwas weniger laufende Steuer, weil die Vorabpauschale oft unter der tatsächlichen Ausschüttung liegt. Der Effekt ist jedoch gering und kein Argument, einen ETF allein wegen der Steuer zu wählen.
Rohstoff-ETFs und Misch-ETFs: Besonderheiten beachten
Wer in Rohstoff-ETFs oder ETCs, also Exchange Traded Commodities, investiert, sollte wissen: Für physisch hinterlegte Rohstoff-ETCs gilt die Teilfreistellung nicht. Diese Produkte werden steuerlich anders behandelt als Aktien-ETFs. Gewinne aus physisch replizierten Edelmetall-ETCs wie Gold oder Silber können nach einer Haltefrist von zwölf Monaten steuerfrei sein, ähnlich wie bei Direktinvestments in physisches Edelmetall.
Synthetische Rohstoff-ETFs, die über Swaps abgebildet werden, unterliegen hingegen der normalen Abgeltungsteuer ohne Teilfreistellung. Wer also Rohstoffe über ETFs abbilden möchte, sollte die Produktstruktur genau prüfen, bevor er eine steuerliche Einschätzung vornimmt.
Wann ausschüttend, wann thesaurierend: Eine klare Einschätzung
Ein ausschüttender ETF empfiehlt sich, wenn du deinen Sparerfreibetrag jedes Jahr voll ausschöpfen möchtest, ohne selbst aktiv werden zu müssen. Die automatischen Ausschüttungen sorgen dafür, dass der Freibetrag genutzt wird. Außerdem eignen sich ausschüttende ETFs für Anleger, die auf regelmäßige Zahlungen angewiesen sind oder diese als Motivation schätzen.
Ein thesaurierender ETF empfiehlt sich, wenn du einen langen Anlagehorizont hast und möglichst wenig Kapital vorzeitig versteuern möchtest. Der Zinseszinseffekt arbeitet minimal stärker für dich, weil die Vorabpauschale in den meisten Jahren unter der tatsächlichen Rendite liegt. Für den langfristigen Vermögensaufbau, etwa über einen ETF-Sparplan mit einem Zeithorizont von 20 Jahren oder mehr, ist der Unterschied real, aber überschaubar.
Kritisch zu sehen ist die oft geäußerte Behauptung, thesaurierende ETFs seien grundsätzlich steuerlich überlegen. Das stimmt seit 2018 nicht mehr in dieser Pauschalität. Der Vorteil ist minimal und hängt stark vom Basiszins, deiner Steuersituation und deinem Depot-Volumen ab.
Steuer beim ETF-Verkauf: Beide Typen gleich behandelt
Beim Verkauf gilt für beide ETF-Typen dasselbe: Du zahlst Abgeltungsteuer auf den Kursgewinn. Bei thesaurierenden ETFs werden die bereits gezahlten Vorabpauschalen angerechnet, damit keine Doppelbesteuerung entsteht. Dein Broker führt diese Verrechnung automatisch durch. Du musst dich darum in der Regel nicht selbst kümmern, solange du bei demselben Broker bleibst.
Wechselst du den Broker, solltest du die Anschaffungskosten und die angerechneten Vorabpauschalen korrekt übertragen lassen. Hier entstehen in der Praxis gelegentlich Fehler, die eine spätere Korrektur über die Steuererklärung nötig machen.
Fazit: Der steuerliche Unterschied ist kleiner als gedacht
Beide ETF-Typen sind steuerlich fair behandelt. Der Vorteil thesaurierender ETFs beschränkt sich auf einen geringen Steuerstundungseffekt durch die Vorabpauschale. Ausschüttende ETFs erleichtern die Nutzung des Sparerfreibetrags und liefern regelmäßige Zahlungen. Wer langfristig anspart, fährt mit beiden Typen gut. Die Entscheidung sollte weniger von der Steuer als von der eigenen Anlagestrategie abhängen.
Häufige Fragen
Sind thesaurierende ETFs steuerlich günstiger als ausschüttende?
Nicht pauschal. Seit der Investmentsteuerreform 2018 gleicht die Vorabpauschale die steuerliche Behandlung an. Thesaurierende ETFs bieten einen minimalen Stundungseffekt, der aber nur bei hohem Depotvolumen und langem Zeithorizont spürbar wird.
Was ist die Vorabpauschale bei ETFs?
Die Vorabpauschale ist eine fiktive Mindestrendite, auf die jährlich Abgeltungsteuer fällt. Sie betrifft vor allem thesaurierende ETFs und basiert auf dem Basiszins der Bundesbank multipliziert mit dem Fondswert zu Jahresbeginn.
Lohnt sich ein ausschüttender ETF für den Sparerfreibetrag?
Ja. Ausschüttende ETFs nutzen den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person automatisch. Wer seinen Freibetrag nicht ausschöpft, zahlt auf die Ausschüttungen keine Steuern, ohne selbst aktiv werden zu müssen.
Wie hoch ist die Steuer auf ETF-Erträge in Deutschland?
In Deutschland gilt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, effektiv rund 26,375 Prozent. Bei Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung).
Werden Vorabpauschalen beim ETF-Verkauf angerechnet?
Ja. Gezahlte Vorabpauschalen werden beim Verkauf vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen. Es entsteht keine Doppelbesteuerung. Dein Broker führt die Verrechnung in der Regel automatisch durch.
Wie werden Rohstoff-ETCs steuerlich behandelt?
Veräußerungsgewinne aus bestimmten physisch hinterlegten Gold-ETCs mit verbrieftem Goldlieferungsanspruch sind im Privatvermögen nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Die Teilfreistellung gilt hier nicht. Synthetische Rohstoff-ETFs unterliegen der normalen Abgeltungsteuer ohne Freistellungsanteil.
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