Rohstoff-ETFs und ETCs versteuern: So werden sie in Deutschland besteuert

Rohstoff-ETFs und ETCs unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag. Ob zusätzlich die Vorabpauschale anfällt und ob ein Gold-ETC steuerfrei bleibt, hängt von der genauen Produktstruktur ab. Die wichtigsten Unterschiede zwischen physisch hinterlegten Rohstoff-ETCs und synthetischen Rohstoff-ETFs bestimmen die steuerliche Behandlung maßgeblich.

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Rohstoff-ETF und Rohstoff-ETC: Was ist eigentlich der Unterschied?

Bevor es um Steuern geht, lohnt sich ein kurzer Blick auf die Produkttypen. Ein Rohstoff-ETF ist ein börsengehandelter Fonds, der die Wertentwicklung eines Rohstoffindex nachbildet. Ein ETC (Exchange Traded Commodity) ist dagegen eine besicherte Schuldverschreibung, kein Sondervermögen. Das klingt technisch, hat aber direkte steuerliche Folgen.

ETFs auf Rohstoff-Indizes investieren häufig über Terminkontrakte (Futures) oder Swaps in den jeweiligen Rohstoff. ETCs können dagegen physisch besichert sein, also den Rohstoff tatsächlich einlagern, oder ebenfalls über Derivate arbeiten. Physisch hinterlegte Edelmetall-ETCs auf Gold, Silber oder Platin werden von Finanzämtern steuerlich anders behandelt als Index-ETFs auf Energie oder Agrar-Rohstoffe.

Rohstoff-ETF Besteuerung: Abgeltungsteuer und wie sie greift

Auf Kursgewinne aus Rohstoff-ETFs fällt die Abgeltungsteuer an. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf, also effektiv 26,375 Prozent. Kirchensteuer kommt je nach Konfession hinzu.

Die deutsche Depotbank zieht diese Steuer automatisch ein und führt sie ans Finanzamt ab. Du musst bei einem inländischen Depot also nichts selbst berechnen. Liegt dein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag, kannst du über die Steuererklärung eine Erstattung beantragen. Außerdem gilt der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung), der Gewinne bis zu dieser Grenze steuerfrei stellt.

Praxis-Hinweis: Wer Rohstoff-ETFs in einem Auslandsdepot hält, muss Gewinne selbst in der Steuererklärung angeben. Das passiert nicht automatisch und wird von Finanzämtern bei Betriebsprüfungen oder Selbstauskünften geprüft.

Vorabpauschale bei Rohstoff-ETFs: Wann sie anfällt

Die Vorabpauschale dient der jährlichen Mindestbesteuerung von Investmentfonds und kann auch bei ausschüttenden Fonds anfallen, wenn deren Ausschüttungen den maßgeblichen Basisertrag unterschreiten. Sie wurde 2018 mit der Investmentsteuerreform eingeführt und soll verhindern, dass Anleger Steuern dauerhaft stunden.

Die Berechnung: Die Vorabpauschale ergibt sich aus dem Basisertrag, der auf dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank basiert. Für 2025 betrug dieser Basiszinssatz 2,53 Prozent, für 2026 ist er auf 3,20 Prozent gestiegen. Der Basisertrag wird auf den Fondswert zu Jahresbeginn angewendet, begrenzt auf den tatsächlichen Kursgewinn des Jahres. Auf diesen Betrag wird dann die Abgeltungsteuer fällig.

Wichtig für Rohstoff-ETFs: Die meisten Rohstoff-ETFs auf Basis von Futures schütten nichts aus und gelten als thesaurierend. Sie unterliegen damit grundsätzlich der Vorabpauschale. Physisch hinterlegte Rohstoff-ETCs auf Edelmetalle hingegen werden oft nicht als Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes eingestuft. Für sie fällt keine Vorabpauschale an. Die Besteuerung erfolgt erst beim Verkauf.

Ein konkretes Rechenbeispiel: Du hältst einen thesaurierenden Rohstoff-ETF auf einen Energie-Index mit einem Wert von 10.000 Euro zu Jahresbeginn. Der Basisertrag beträgt bei einem Basiszinssatz von 2,0 Prozent und einem Teilfreistellungsfaktor von null (Rohstoff-ETFs erhalten keine Teilfreistellung) wegen des gesetzlichen Ansatzes von nur 70 Prozent des Basiszinses höchstens 140 Euro. Bei einer Vorabpauschale von 140 Euro werden ohne Kirchensteuer höchstens rund 36,93 Euro Abgeltungsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag fällig, sofern weder ein verfügbarer Sparerpauschbetrag noch verrechenbare Verluste vorliegen. Das Depot zieht diesen Betrag vom Verrechnungskonto ab.

Teilfreistellung: Gilt sie auch für Rohstoff-ETFs?

Die Teilfreistellung ist eine steuerliche Erleichterung, die bei Aktien-ETFs 30 Prozent der Erträge steuerfrei stellt. Für Rohstoff-ETFs gilt diese Regelung nicht. Rohstoff-Fonds und Rohstoff-ETCs erhalten keine Teilfreistellung, weil sie keine Aktienquoten halten. Das bedeutet: 100 Prozent der Gewinne und der Vorabpauschale unterliegen der Abgeltungsteuer.

Manche Mischfonds mit Rohstoffanteil können eine anteilige Teilfreistellung erhalten, wenn der Aktienanteil die erforderliche Mindestquote erfüllt. Das betrifft aber reine Rohstoff-ETFs in der Regel nicht.

Gold-ETC steuerfrei: Was dahintersteckt

Physisch hinterlegte Gold-ETCs sind steuerrechtlich eine besondere Kategorie. Sie verbriefen einen direkten Anspruch auf physisches Gold und werden vom Finanzamt wie der Kauf von physischem Gold behandelt. Das hat eine bedeutende Konsequenz: Nach einer Haltedauer von einem Jahr sind Gewinne aus dem Verkauf eines physisch hinterlegten Gold-ETCs steuerfrei.

Diese Regelung basiert auf Paragraph 23 des Einkommensteuergesetzes, der private Veräußerungsgeschäfte bei bestimmten Wirtschaftsgütern nach zwölf Monaten Haltedauer steuerfrei stellt. Gold gilt als solches Wirtschaftsgut, wenn der ETC tatsächlich physisch besichert ist und kein Investmentfonds im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs darstellt.

In der Praxis zeigt sich: Nicht jeder Gold-ETC erfüllt diese Bedingung automatisch. Du solltest im Produktprospekt prüfen, ob der ETC als Schuldverschreibung mit physischer Besicherung oder als Fonds strukturiert ist. Bekannte physisch hinterlegte Gold-ETCs sind so strukturiert, dass sie die Einjahresfrist nutzen. Synthetische Gold-ETCs ohne physische Deckung können dagegen der normalen Abgeltungsteuer unterliegen.

Wichtig: Hältst du einen Gold-ETC kürzer als ein Jahr und verkaufst mit Gewinn, fällt der normale persönliche Einkommensteuersatz an, nicht die Abgeltungsteuer. Das kann bei höheren Einkommen teurer werden als die 25-Prozent-Abgeltungsteuer. Erfahrungsgemäß lohnt es sich deshalb, bei Gold-ETCs grundsätzlich auf die Einjahresfrist zu achten.

Silber-ETCs und Platin-ETCs funktionieren nach denselben Grundsätzen, sofern sie physisch besichert sind. Für diese Rohstoffe gilt also ebenfalls die potenzielle Steuerfreiheit nach einem Jahr.

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Rohstoff-ETFs in verschiedenen Depotarten: Steuerliche Unterschiede

Wo du dein Depot führst, beeinflusst die steuerliche Abwicklung erheblich.

Depotart Steuerabzug automatisch Besonderheit
Inländisches Depot (Deutschland) Ja Abgeltungsteuer wird direkt einbehalten
Auslandsdepot (EU/EWR) Nein Selbstständige Angabe in der Steuererklärung Pflicht
Depot im Versicherungsmantel Unterschiedlich Besteuerung erst bei Auszahlung, andere Regeln

Wer Rohstoff-ETFs über einen Sparplan bei einer deutschen Direktbank kauft, muss sich um die Steuerabführung nicht kümmern. Die Depotbank übernimmt das vollständig. Kritisch zu sehen ist die Situation bei Auslandsdepots: Hier tragen Anleger die Verantwortung selbst, und Fehler können Nachzahlungen inklusive Zinsen nach sich ziehen.

Verlustverrechnung bei Rohstoff-ETFs

Verluste aus dem Verkauf von Rohstoff-ETFs lassen sich mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnen. Das Finanzamt unterscheidet dabei zwischen einem allgemeinen Verlustverrechnungstopf und einem gesonderten Topf für Verluste aus Termingeschäften.

Verluste aus dem Verkauf von Rohstoff-ETF-Anteilen sind auch dann Verluste aus Investmentanteilen und keine Verluste aus eigenen Termingeschäften, wenn der Fonds Futures einsetzt. Die frühere jährliche Verlustverrechnungsgrenze von 20.000 Euro für Termingeschäfte wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 für alle noch offenen Fälle aufgehoben. Das trifft vor allem professionelle Händler, kann aber auch Privatanleger mit größeren Positionen in Futures-basierten Rohstoff-ETFs betreffen.

Physisch hinterlegte Rohstoff-ETCs unterliegen dieser Beschränkung in der Regel nicht. Verluste aus ETCs mit Besteuerung nach § 23 EStG können nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden; bei einer Veräußerung außerhalb der maßgeblichen Haltefrist bleiben sie steuerlich unberücksichtigt.

Praktisches Vorgehen: So behältst du den Überblick

Bewährt hat sich folgendes Vorgehen für Anleger mit mehreren Rohstoff-Positionen: Führ eine einfache Tabelle, in der du für jede Position Kaufdatum, Kaufkurs, Anzahl der Anteile und Produktstruktur (physisch oder synthetisch) notierst. Das klingt aufwendig, spart aber Zeit, wenn du prüfen willst, ob ein Gold-ETC bereits die Einjahresfrist überschritten hat.

Depotauszüge am Jahresende zeigen dir, welche Vorabpauschalen einbehalten wurden. Diese Beträge erhöhen deine steuerlichen Anschaffungskosten, das heißt, beim späteren Verkauf wird die bereits gezahlte Vorabpauschale angerechnet. Eine Doppelbesteuerung findet also nicht statt.

Wer unsicher ist, ob ein konkreter Rohstoff-ETC als physisch besichertes Wirtschaftsgut oder als Investmentfonds eingestuft wird, findet die Antwort im Produktprospekt oder in der steuerlichen Einordnung des Anbieters. Große Anbieter stellen diese Information auf ihrer Website bereit.

Freistellungsauftrag gezielt nutzen

Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro gilt für alle Kapitalerträge zusammen, also Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen und realisierte Kursgewinne. Wer mehrere Depots bei verschiedenen Banken führt, muss den Freistellungsauftrag aufteilen. Das geht formlos per Antrag bei jeder Depotbank.

Für Rohstoff-ETF-Sparer bedeutet das: Auch die Vorabpauschale wird gegen den Freistellungsauftrag aufgerechnet. Wenn dein Sparerpauschbetrag bereits durch andere Erträge ausgeschöpft ist, fällt die Vorabpauschale sofort steuerlich an. Plant man das im Voraus, lässt sich manchmal durch gezielte Aufteilung der Depots Steuern sparen.

Zusammenspiel von Rohstoffquote und Gesamtportfolio

Wer sich nicht nur für die Besteuerung einzelner Produkte interessiert, sondern das Thema Rohstoffe als Portfoliobaustein betrachtet, sollte auch die steuerliche Gesamtwirkung im Blick haben. Rohstoff-ETFs ohne Teilfreistellung werden steuerlich schlechter gestellt als Aktien-ETFs. Das ist ein Argument, Rohstoffpositionen möglichst langfristig zu halten und Umschichtungen zu minimieren, denn jede Realisierung löst sofort Steuern aus.

Wer hingegen auf physisch hinterlegte Edelmetall-ETCs setzt und die Einjahresfrist einhält, kann Gewinne komplett steuerfrei vereinnahmen. Das macht diese Produktkategorie für langfristig orientierte Rohstoffanleger besonders attraktiv.

Häufige Fragen

Wie werden Rohstoff-ETFs in Deutschland besteuert?

Gewinne aus Rohstoff-ETFs unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro gilt auch hier. Thesaurierende Rohstoff-ETFs können zusätzlich der Vorabpauschale unterliegen.

Gilt die Vorabpauschale für Rohstoff-ETFs?

Ja, für thesaurierende Rohstoff-ETFs fällt die Vorabpauschale an. Physisch hinterlegte Rohstoff-ETCs, die keine Investmentfonds sind, unterliegen ihr dagegen nicht. Die Besteuerung erfolgt dort erst beim Verkauf.

Ist ein Gold-ETC nach einem Jahr steuerfrei?

Physisch hinterlegte Gold-ETCs können nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei verkauft werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass der ETC einen Anspruch auf Lieferung physischen Goldes statt einer gewöhnlichen Geldforderung verbrieft und das Anlegerkapital nach den Emissionsbedingungen nahezu vollständig zum Erwerb von Gold eingesetzt werden muss.

Erhalten Rohstoff-ETFs eine Teilfreistellung?

Nein. Reine Rohstoff-ETFs und Rohstoff-ETCs erhalten keine Teilfreistellung. 100 Prozent der Erträge und Vorabpauschalen unterliegen der Abgeltungsteuer, anders als bei Aktien-ETFs mit 30 Prozent Teilfreistellung.

Kann ich Verluste aus Rohstoff-ETFs mit anderen Gewinnen verrechnen?

Verluste aus physisch hinterlegten Rohstoff-ETCs lassen sich unbegrenzt mit anderen Kapitalerträgen verrechnen. Futures-basierte Rohstoff-ETFs können der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte von 20.000 Euro pro Jahr unterliegen.

Muss ich Rohstoff-ETF-Gewinne aus einem Auslandsdepot selbst angeben?

Ja. Bei Auslandsdepots zieht keine inländische Bank automatisch Steuern ab. Du musst alle Gewinne, Vorabpauschalen und Erträge selbstständig in der deutschen Steuererklärung angeben.

Die Redaktion von rohstoff-geldanlagen.de berichtet seit 2019 über Edelmetalle, Rohstoff-ETFs und alternative Anlagestrategien. Unser Fokus liegt auf verständlichen Analysen für Privatanleger im deutschsprachigen Raum. Wir beschäftigen uns mit den Themen Edelmetalle, Rohstoffinvestitionen und Vermögensschutz. Alle Informationen werden regelmäßig aktualisiert.
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